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   BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88   

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BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88 (https://dejure.org/1990,6670)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 6 AZR 383/88 (https://dejure.org/1990,6670)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 383/88 (https://dejure.org/1990,6670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung auf die bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen - Unzulässige Delegation der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Berechnung von Beihilfeansprüchen - Uneingeschränkte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 484/72

    Gewährung von Beihilfen - Krankheitsfall - Geburt - Todesfall - Deutsche

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Da die Beamten aber gemäß § 169 RVO versicherungsfrei sind und keinen Anspruch auf einen Zuschuß zu einer freiwilligen Krankenversicherung gemäß § 405 RVO gegenüber ihrem Dienstherrn haben, können die Beihilfevorschriften uneingeschränkt nur für solche Angestellte gelten, die ebenfalls ihre Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfang selbst tragen (BAG Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TVAng Bundespost).

    Entgegen der vom Landesarbeitsgericht vertretenen Auffassung ist mit den neuen Beihilfevorschriften im Jahre 1985 durch die Neufassung des § 14 Abs. 5 BhV die seit Inkrafttreten des § 405 RVO ab dem 1. Januar 1971 bestehende tarifliche Regelungslücke der Beihilfeansprüche freiwillig privat versicherter Angestellter nicht geschlossen worden (BAG Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TVAng Bundespost).

    Der Bundesminister des Innern war daher berechtigt, zur Ausfüllung der Tariflücke eine einseitige Anpassung der Beihilferegelungen an die veränderten rechtlichen Verhältnisse nach Einführung des § 405 RVO vorzunehmen, die der besonderen Lage der privat versicherten Angestellten Rechnung trägt und § 315 BGB entspricht (BAG Urteil vom 23. Mai 1973, a.a.O.).

  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86

    Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Soweit in einem Anstellungsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes pauschal auf die Vorschriften des BAT verwiesen wird, begründet diese Verweisung deshalb noch keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn solche Leistungen im Betrieb des Arbeitgebers nicht gewährt werden (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT; Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).

    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Da das Arbeitsverhältnis aber bereits am 1. Januar 1970 begründet wurde, gilt dieser Tarifvertrag gemäß § 2 des Arbeitsvertrages auch für den Kläger kraft einzelvertraglicher Vereinbarung weiter (BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR).
  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Da das Arbeitsverhältnis aber bereits am 1. Januar 1970 begründet wurde, gilt dieser Tarifvertrag gemäß § 2 des Arbeitsvertrages auch für den Kläger kraft einzelvertraglicher Vereinbarung weiter (BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR).
  • BAG, 21.06.1971 - 3 AZR 24/71

    Ruhegehalt - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Diese Leistungsbestimmung ist grundsätzlich rechtsgestaltend und unwiderruflich (vgl. dazu BAG Urteil vom 10. Mai 1960 - 3 AZR 571/57 - AP Nr. 1 zu § 315 BGB; BAG Urteil vom 21. Juni 1971 - 3 AZR 24/71 - AP Nr. 13 zu § 315 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 315 Anm. 3, m.w.N.; MünchKomm-Söllner, BGB, 2. Aufl., Bd. 2, § 315 Rz 19).
  • BAG, 10.05.1960 - 3 AZR 571/57

    Festsetzung der Pensionshöhe - Ermessensspielraum - Pensionsfestsetzungsbescheid

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Diese Leistungsbestimmung ist grundsätzlich rechtsgestaltend und unwiderruflich (vgl. dazu BAG Urteil vom 10. Mai 1960 - 3 AZR 571/57 - AP Nr. 1 zu § 315 BGB; BAG Urteil vom 21. Juni 1971 - 3 AZR 24/71 - AP Nr. 13 zu § 315 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 315 Anm. 3, m.w.N.; MünchKomm-Söllner, BGB, 2. Aufl., Bd. 2, § 315 Rz 19).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Durch die Verweisung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, allen seinen Bediensteten Beihilfe nach den gleichen Grundsätzen zu leisten (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88
    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 520/80

    Beihilfeanspruch - Vertragliche Verweisung auf BAT - Anstellungsvertrag -

  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 466/71

    Gesetzliche Krankenversicherung - Ansprüche auf Sachleistungen -

  • LAG Hessen, 19.02.1988 - 9 Sa 823/87
  • LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02

    Beihilfe, Rentner

    Da die Beamten versicherungsfrei sind und keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung gemäß § 405 RVO (§ 257 SGB V) gegenüber ihrem Dienstherrn haben, war anerkannt, dass die Beihilfevorschriften für Beamte uneingeschränkt nur für solche Angestellte gelten, die ebenfalls ihre Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfange selbst tragen (BAG, Urteil vom 15.02.1990 - 6 AZR 383/88).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

    Dies ergibt sich daraus, dass das Beihilferecht für Arbeitnehmer dem Beihilferecht für Beamte nachfolgt und daher Arbeitnehmer keine Besserstellung gegenüber den von Änderungen der Beihilfevorschriften betroffenen Beamten verlangen, sondern nicht mehr als ihre "Gleichstellung" erwarten können (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 383/88, EzBAT Nr. 6 zu § 40 BAT = ZTR 1990, 432, zu II 2 c, BAG, Urteil vom 04.08.1988, 6 AZR 10/86, AP Nr. 3 zu § 40 BAT, zu II 3 a, LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2000, EzBAT Nr. 18 zu § 40 BAT, a.E.).
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